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Das erfahrungsmedizinische Register (EMR), und die schweizerische Stiftung für Komplimentärmedizin (ASCA), sind die Institutionen, die die Krankenkassen-Anerkennungskriterien für Therapeuten festlegen. Des weiteren überprüfen sie jedes Jahr die Weiterbildungen (mindestens 30 Stunden im Jahr) der Therapeuten, um dann jährlich das Qualitatslabel zu erneuern.

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